Erbschaftssteuerinitiative: Finanzierung der 13. AHV-Rente mittels einer nationalen Erbschaftssteuer

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Erbschaftssteuerinitiative Schweiz: Umverteilung in die 1. Säule AHV mittels einer neuen nationalen Erbschaftssteuer

Mittels einer neuen nationalen Erbschartssteuer soll die 13. AHV-Rente mitfinanziert werden!

Die 1. Säule AHV hat mehr und mehr ein Finanzierungsproblem! Dieses Problem soll mittels dem Opioid noch mehr Umverteilung von Vermögen von Vermögenden Erbinnen und Erben in die 1. Säule AHV gelöst werden, im vollen Wissen dass Umverteilung per se niemals nachhaltig sein kann!

Wie lange solche Erbschaftssteuern in die AHV fliessen würden, respektive wann der Honigtopf der Umverteilung austrocknen und damit das System der Umverteilung ad Absurdum geführt würde und was die Folgen für die Schweizer Wohlfahrt wären, muss untersucht werden, bevor eine solche Volksinitiative wie die Erbschaftssteuerinitiative lanciert wird! Es ist also äusserst fahrlässig, Gelder aus heute mit grosser Unsicherheiten belegter Quelle, nämlich Einnahmen aus einer neu zu erschaffenden Erbschaftssteuer zu versprechen, um so implizite Schulden zu Lasten aller und insbesondere unserer Nachkommen zu generieren!

Das persönliche finanzielle Glück, dem Individuum politisch zu verordnen und diesem damit eine entsprechende Anspruchhaltung an den Staat zu indoktrinieren, war noch nie nachhaltig. Nur der bewusste Entscheid, weniger anstelle mehr Politik und damit neue Gesetze zu machen, ist nachhaltig, jedoch grossmehrheitlich nicht kompatibel mit dem Gedankengut der Mehrheit der Wähler:Innen und Politiker:Innen!

Weisheit der Dakota: Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!

Gesellschaften entwickelten sich jeweils dann am besten, wenn sie frei von staatlichen Zwängen waren und sich nicht die Frage stellte, wie viel ihnen der Staat noch lässt, sondern wie viel sie an den Staat mittels entsprechenden Abgaben beitragen mussten: Primus Populus anstelle primus civitas.

Nur wer hat/besitzt, kann geben! Wenn der Staat jedoch zwangsenteignet, kann schnell nicht mehr gegeben werden, sodass es auch nichts mehr zwangszuenteignen gibt!

Die beste staatliche/politische Aneignungspolitik besteht darin, das Volk nicht zu enteignen oder enteignen versuchen zu wollen!

Diesen Überlegungen widerspricht eine Erbschaftssteuer diametral! Zudem kann eine Erbschaftssteuer niemals als ein nachhaltiges Finanzierungsinstrument fungieren!

Argumente gegen die Finanzierung der 13. AHV-Rente mittels einer neuen nationalen Erbschaftssteuer:

  1. Das Vermögen, welches vererbt wird, wurde i.d.R. bereits mehrmals besteuert!

  2. Umverteilung kann niemals langfristig funktionieren ohne dass es immer weniger umzuverteilen gibt!

  3. Die AHV sei das System, von dem man für das, was man einzahlt, am meinsten zurückerhält! Ja, aber nur weil Dritte im Rahmen der Umverteilung mitbezahlen!

  4. Ein Sozialversicherungssystem, welches durch eine Erbschaftssteuer mitfinanziert ist, vermittelt dem Volk eine falsche Sicherheit!

  5. Ein Rentensystem, welches zu deren Sicherung Steuereinnahmen aus einer erneuten Besteuerung bereits besteuerten Geldern benötig, kann nie ein finanziell und systemisch gesundes Rentensystem sein!

  6. Wer heute die Umverteilung als die beste Lösung zur Finanzierung der sozialen Wohlfahrt betrachtet und diese entsprechend propagiert, handelt egoistisch und damit nicht im Interesse unserer Nachkommen!

  7. Für die Elektrifizierung, die Industrialisierung, der Bau der Eisenbahn und Weiteres waren unternehmerische Köpfe verantwortlich, welche keine

  8. Aussicht auf irgendwelche Rentenleistungen hatten und deshalb selber für ihr Alter sparen mussten, wollten sie nicht verarmen!
  9. Warum soll jemand, nur weil der oder dem das Leben geschenkt wurde, einen Anspruch auf maßgeblich durch Fremdleistung finanzierte Rentenleistungen an die Gesellschaft stellen können und diesen Anspruch als systesmrelevant deklarierrn dürfen?